Am 10. Oktober 2011 ist die neue Promotionsordnung in Kraft getreten.
Die Promotionsordnung vom 25. März 1987 findet weiterhin Anwendung auf Promotionsbewerber*innen, die bereits zum Prüfungsverfahren zugelassen oder als Doktorand*in an der Fakultät angenommen sind. Letztere können jedoch auch die Durchführung ihres Promotionsverfahrens nach der neuen Promotionsordnung beantragen.
Wichtige Informationen für die Doktorand*innen
Vor Abgabe der Dissertation:
- Vorabveröffentlichungen beantragen
- Englischsprachige Dissertation beantragen
Wenn die Dissertation fertig ist:
- Zulassung zum Promotionsverfahren beantragen (Merkblatt)