Fakultät für Physik und Astronomie

Nach dem Masterabschluss kann durch die Anfertigung einer Doktorarbeit die Qualifizierung zur Promotion (Dr. rer. nat.) erfolgen. Mit der Doktorarbeit wird die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung nachgewiesen. Solch eine Doktorarbeit erfordert ca. drei Jahre zunehmend selbständiger Forschung an bis dahin ungelösten Problemen und Fragestellungen.

Seit dem 10. Januar 2023 gibt es eine neue Promotionsordnung.

Nach Inkrafttreten dieser Ordnung bleibt die Promotionsordnung der Fakultät für Physik und Astronomie vom 26. September 2011 (PromO 2011) bis einschließlich Wintersemester 2025/2026 in Kraft. Damit können alle Doktorandinnen und Doktoranden, die gemäß PromO 2011 bereits zur Promotion zugelassen wurden, ihr Promotionsverfahren bis zum 31.03.2026 beenden oder beantragen, nach dieser Promotionsordnung zu promovieren.

Weiterhin bleibt die Promotionsordnung der Fakultät für Physik und Astronomie vom 24. März 1987 (PromO 1987) bis einschließlich Wintersemester 2023/2024 in Kraft. Damit können alle Doktorandinnen und Doktoranden, die gemäß PromO 1987 bereits als Doktorandinnen oder als Doktorand angenommen wurden, ihr Promotionsverfahren bis zum 31.03.2024 beenden oder beantragen, nach dieser Promotionsordnung zu promovieren.

Bild: Denisis Magilov/depositphotos

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