Am 10. Oktober 2011 ist die neue Promotionsordnung in Kraft getreten.
Die Promotionsordnung findet Anwendung auf alle neuen PromotionsbewerberInnen, die nach dem 10. Oktober 2011 mit der Promotion begonnen haben. KandidatInnen, die vor dem 10. Oktober 2011 bereits als DoktorandIn an der Fakultät für Physik und Astronomie angenommen worden sind, können nach der alten Ordnung von 1987 die Promotion beenden.
Wichtige Informationen für die DoktorandInnen
Vor Beginn der Promotion:
- Die Betreuungsvereinbarung abschließen
- Die Zulassung beantragen (Merkblatt 1)
Während der Promotion:
- Lehrveranstaltungen besuchen und nachweisen (Formblatt)
- Jährlich Bericht erstatten (Formblatt)
- Ggf. kumulative Dissertation beantrage (Merkblatt 2)
Wenn die Dissertation fertig ist:
- Zulassung zur Promotionsprüfung beantragen (Merkblatt 3)